Gerichtsurteil: Airline muss bei verspäteten Koffern Kleidung zahlen

Flugreisende, die ihren Urlaubsziel ohne Gepäck erreichen, dürfen sich auf Kosten der befördernden Airline neu einkleiden -- wenn auch nur eingeschränkt. Kann die zuständige Fluggesellschaft die Koffer nicht rechtzeitig mit der Ankunft der Passagiere am Zielort ausliefern, muss sie deren Ausgaben für eine “Grundgarderobe” erstatten. Anspruch auf weitere Anschaffungen gibt es allerdings nicht.

Das hat nun das Amtsgericht Frankfurt, in einem Fall betroffenerer Reisender, entschieden. Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift “ReiseRecht aktuell” hin.

Die Kläger hatten einen Flug ins italienische Bari gebucht. Wegen eines Streiks am Flughafen wurde ihr Anschlussflug gestrichen. Die Passagiere erreichten Bari mit einem späteren Flieger. Bei der Ankunft war ihr Gepäck nicht dabei sondern in Mailand liegen geblieben. Die Kläger kauften daraufhin verschiedene Kleidungsstücke als Ersatz. Ihre Koffer kamen erst zwei bzw. fünf Tage nach ihrer Landung in Bari an. Die Kosten für die Ersatzanschaffungen verlangten sie von der Airline zurück.

Das Gericht gab ihnen größtenteils Recht. Passagiere dürfen sich notwendigen und angemessenen Ersatz kaufen. Die Airline musste in dem Fall die entstandenen Kosten für je eine Garnitur Unterwäsche, Oberbekleidung sowie Badekleidung und Schuhe ersetzen. Über diese Grundausstattung hinausgehende Dinge seien allerdings nicht nötig gewesen, entschied das Gericht. Ausgaben etwa für spezielle Abendschuhe oder eine Strandtasche werden Passagieren nicht erstattet.

Amtsgericht Frankfurt: Aktenzeichen 29 C 2518/12

Schreibe einen Kommentar